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Was ist vom großen „Umweltskandal“ übrig geblieben?

😅 Nach zehn langen Prozesstagen im großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts in Feldkirch sind heute die Beschuldigteneinvernahmen abgeschlossen worden. Jeder der zehn Angeklagten hatte ausgiebig Gelegenheit, Stellung zu beziehen, sich zu erklären. Nachdem das hohe Gericht, die Staatsanwaltschaft und alle Rechtsvertreter ihre Fragen an die Beschuldigten gerichtet haben, ist es an der Zeit, eine Zwischenbilanz zu ziehen.

Eines vorneweg: ein Umweltskandal ungeahnten Ausmaßes, der nach dem Entdecken von konsenswidrigen Geländeverfüllungen im AWIZ Königswiesen heraufbeschwört wurde, war es keinesfalls. Ebenso wenig steckte ein etabliertes System krimineller Machenschaften, angetrieben von Profitgier der Verantwortlichen, dahinter. Auch von gewerbsmäßigem Betrug und vorsätzlicher Abgabenhinterziehung kann nicht die Rede sein. Und wer immer noch glaubt, es wurden über Jahre hinweg gefährliche Abfälle, Problemstoffe, Batterien, Lacke und Medikamente hinterlistig verscharrt, der irrt. Die oft zitierte kriminelle Energie ist schlichtweg nicht erkennbar.

Es ist schon richtig, die Belastungszeugen der Anklage haben sich bisher zu ihren Wahrnehmungen vor Gericht nicht geäußert und ein letztendliches Urteil darf erst nach ihrer Einvernahme gefällt werden. Dennoch gibt es schon jetzt ganz wesentliche Erkenntnisse, nachdem alle Beschuldigten ihre Sicht der Dinge vorgetragen haben.

Keine Umweltgefährdung

So wie sich die Faktenlage nunmehr darstellt, hat durch die Verfüllung von Altstoffen offenbar zu keinem Zeitpunkt eine Umweltgefährdung für Boden, Wasser, Luft, Fauna oder gar Menschen bestanden. Während in der Anklage immer wieder von gefährlichen Abfällen, Batterien, Lacken und Medikamenten die Rede ist, die in großen Mengen verfüllt worden sein sollen, liegen offenbar Beurteilungsnachweise vor, dass es sich dabei um eine deponierwürdige, mineralische Bauschuttfraktion handle, deren Störstoffanteil den erlaubten Rahmen nicht übersteige. Zur Verfüllung eines Drainagegrabens sei das Material jedenfalls geeignet und erlaubt.

Und auch die verfüllten Mengen sollen bedeutend geringer gewesen sein, wie zunächst angenommen. Während die Anklage von etwa 16.000 Tonnen an Abfällen spricht, die im Zeitraum 2005 – 2015 konsenswidrig verbaut worden seien, scheint sich die Sachlage dahingehend zu verdichten, dass in den betreffenden 11 Jahren lediglich etwa 4.400 Tonnen verfüllt worden sind.

„Wenn seitens Häusle 290 Tonnen als ausgegrabene Menge bekannt gegeben wurden, möchte ich sagen, dass das nicht sein kann. Denn wenn es tatsächlich 290 Tonnen gewesen wären, dann müssten die Bäume bis oben hin zugedeckt gewesen sein. Die Senke war etwa 1 Meter tief. Ich schätze es waren 50 bis 60 Tonnen.“

Zitat des Beschuldigten der die Verfüllung „kleines Wäldchen“ gestanden hat

Einem ehemaligen Betriebsleiter wird vorgeworfen, er habe 10.700 to Straßenkehricht und Kanalräumgut in einen Maisacker verfüllt. Im Zuge der Hauptverhandlung hat sich jedoch herausgestellt, dass diese Menge an Straßenkehricht und Kanalräumgut physisch gar nicht verfügbar war und davon im besagten Maisacker nicht eine einzige Tonne festgestellt worden sei. Auf dem Maisacker wurden angeblich lediglich punktuelle Überschreitungen des erlaubten Grenzwertes für Kohlenwasserstoff festgestellt. Eine theoretische, aber keinesfalls bewiesene Ursache dafür könnte mit Mineralöl kontaminierter Straßenkehricht sein, welcher von Häusle nachweislich nie übernommen wurde.

Hinsichtlich Gärreste aus der Bioverwertung scheint sich zu bewahrheiten, dass diese in wenigen Fällen zur Verfüllung von Dämmen oder Geländeunebenheiten herangezogen wurden. Das ist sehr bedauerlich, zumal dazu überhaupt kein nachvollziehbarer Grund für derartige Geländeverfüllungen bestanden hat. Eine Umweltgefährdung ist ausgeschlossen, da sich diese Gär- oder Siebreste aus organischem Material vermischt mit Kunststoffschnipseln zusammensetzen. Diese Organik verrottet und der Kunststoff gibt nachweislich keine Schadstoffe ab. Unklar ist jedoch weiterhin, zu welchem Zeitpunkt zwei der betreffenden drei Dämme verfüllt worden sein sollen. Bei einem Damm ist sogar von den 90er Jahren die Rede.

Fünf Fälle weitestgehend geklärt

Von neun in der Anklage vorgehaltenen Geländeverfüllungen sind nach der ersten Prozesshälfte fünf Fälle weitestgehend geklärt. Hier ist die Sachlage nachvollziehbar, und es liegen Geständnisse bzw. Teilgeständnisse der Beschuldigten vor. Zu den Vorkommnissen beim Container-Abstellplatz, Urdamm, Halbdamm und Maisacker hingegen ist weder der Zeitpunkt/Zeitraum und Verantwortlichkeit noch die verfüllte Menge geklärt. Es bleibt abzuwarten, ob die geladenen Zeugen  im Beweisverfahren Klarheit bringen werden.

Eines hat sich in der ersten Prozesshälfte auch gezeigt: Profitgier und Abgabenvermeidung können unmöglich die Beweggründe für die unerlaubten Geländeverfüllungen gewesen sein. Zum einen stehen eingesparte Entsorgungskosten und verkürzte Altlastenbeiträge in einem eklatanten Missverhältnis zum damit verbundenen Risiko und zum anderen bestanden für die verfüllten Altstoffe zu jeder Zeit attraktive Verwertungsmöglichkeiten, die ein illegales Vergraben ad absurdum führen. Weder Mitarbeiter, Management noch das Unternehmen selbst haben sich durch die vorgehaltenen Vorkommnisse bereichert.

Die Reihen lichten sich

Nach der ersten Prozesshälfte wurden auf Antrag ihrer Rechtsvertreter fünf der insgesamt zehn Angeklagten vom Verfahren ausgeschieden. Das heißt konkret, dass die betroffenen Angeklagten entweder nurmehr zur Urteilsverkündung, oder aber bei den Zeugenbefragungen zu jenen Vorhaltungen vor Gericht erscheinen müssen, die sie persönlich betreffen.

Bis zum 4. November ist Prozesspause. Nachher beginnt das Beweisverfahren, das mit zehn weiteren Prozesstagen bis zum 21. November anberaumt ist. Es sollen (aus heutiger Sicht) insgesamt 24 Zeugen der Anklage und weitere 17 Zeugen der Verteidigung befragt werden.

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