der Oberste Gerichtshof hat die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft abgewiesen
Freispruch ist rechtskräftig
12. November 2021
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Rehabilitation à la VN

Es war nicht anders zu erwarten

Wie hätte es anders sein können? Während die Vorarlberger Nachrichten mich im April 2016 mit verleumderischer Berichterstattung als Umweltverbrecher und gewerbsmäßigen Steuerhinterzieher brandmarkt, versteckt sie meine lupenreine Entlastung von allen Vorwürfen mit einem „Zweizeiler“ auf der Seite 12 ihrer letzten Samstagsausgabe. So sieht also Wiedergutmachung und Rehabilitation à la VN aus. Vielen Dank für gar nichts.

Erinnerst Du Dich an die riesengroße Berichterstattung der VN zur Causa Häusle im Frühjahr 2016? In mehreren Titelgeschichten und doppelseitigen Reportagen an prominenter Stelle berichten die VN von illegalem Verscharren von tausenden Tonnen gefährlichem Müll und Steuerhinterziehung in großem Stil. Höhepunkt der verleumderischen Vorverurteilung war schließlich, als mich die VN am 2. April 2016 auf der Titelseite als Schuldigen und Urheber der Misere öffentlich an den Pranger stellte. Der VN Redakteur Klaus Hämmerle war es, der mit seinem von Unwahrheiten gespickten Bericht (siehe Blog Beitrag) meine damalige berufliche Existenzgrundlage mit einem Schlag zunichte gemacht hat.

VN Artikel ruft StA auf den Plan

Und dies zu einem Zeitpunkt, als sich die Staatsanwaltschaft noch nicht einmal zu Ermittlungen veranlasst sah und schon gar keine Einvernahmen vorgenommen hat. In der öffentlichen Wahrnehmung war ich fortan Umweltverbrecher und millionenschwerer Steuerhinterzieher. Die VN und ihr Redakteur Klaus Hämmerle hatten maßgeblichen und ursächlichen Anteil daran, dass gegen mich Anklage erhoben und ich vollkommen schuldlos in ein jahrelanges Strafverfahren hineingezogen wurde. Es war ein Kollateralschaden angerichtet.

Im Hauptverfahren ist die Wahrheit schließlich eindrucksvoll ans Licht gekommen. Sämtliche in den VN abgedruckten Unterstellungen und Gemeinheiten gegenüber meiner Person waren falsch und hatten keinerlei Wahrheitsgehalt. Ebenso klar hat der Prozess ans Licht gebracht, dass die Recherche- und Berichtsmethoden des Klaus Hämmerle wohl nicht über jeden Zweifel erhaben sind. Hier ist ein kleiner Auszug aus dem Protokoll zur Gerichtsverhandlung:

Ich habe Herrn Klaus Hämmerle (VN Redakteur) mitgeteilt, dass Martin Bösch niemals einen illegalen Einbau von Abfällen angeordnet hat, nur hat Herr Hämmerle das nicht verstanden. Ich wurde von Herrn Hämmerle auch gedrängt, einen Namen zu nennen. Wie man Medien kennt, wurde das damals aufgebauscht. […] Die Medien sind so geil auf eine Sensation und schreiben dann was sie wollen. Ich habe das Herrn Hämmerle, so wie er es in diesem Artikel geschrieben hat, ganz sicher nicht gesagt und habe auch nicht von einem illegalen Einbau gesprochen.

Auszug aus dem Protokoll der Gerichtsverhandlung zur Einvernahme des ehemaligen Betriebsratsvorsitzenden über die Entstehung des VN Artikels in dem Martin Bösch der Anordnung des illegalen Vergrabens von Müll bezichtigt wurde

Rehalbilitierung von Presseopfern

Niemand ist frei von Fehlern. Diese sich jedoch einzugestehen ist eine Frage des Charakters. Den VN im Allgemeinen und Klaus Hämmerle im Speziellen wäre kein Stein aus der Krone gefallen, hätten sie zumindest den Versuch einer Geste zur Schadensbegrenzung gezeigt. Aber nein, sie vertuschen ihre Fehler in einer unsichtbaren Meldung auf der Seite 12. So sieht halt Wiedergutmachung und Rehabilitierung ihrer Presseopfer in den Vorarlberger Nachrichten aus.

VN Meldung vom 13. Nov. 2021

Nachdem der OGH meinen Freispruch in allen Anklagepunkten bestätigt, versteckt die VN diesen Zweizeiler, ohne Nennung meines Namens, auf der Seite 12. Als ich damals von den VN zu Unrecht als Umweltverbrecher und Steuerhinterzieher diskreditiert wurde, druckte sie meinen Namen auf die Titelseite.

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