đą Höhepunkt meiner persönlichen Vorverurteilung war ein VN Bericht vom 2. April 2016. Völlig aus der Luft gegriffene Beschuldigungen haben maĂgeblich dazu beigetragen, dass mir, meiner Frau und meinen Kindern fast 4 Jahre unbeschwerte Lebenszeit gestohlen, meine Karriere und mein Ruf als integerer GeschĂ€ftsmann ruiniert und meine damalige, wirtschaftliche Existenzgrundlage vernichtet wurde.
Der Betriebsratsvorsitzende war es, der den VN Redakteur, Klaus HĂ€mmerle, bei seinen Recherchen zur Causa HĂ€usle mit Falschinformationen und Unwahrheiten versorgt haben soll. Der damalige GeschĂ€ftsfĂŒhrer, Thomas Habermann, wusste offenbar vom Interview des Betriebsrates mit den VN und habe dieses zugelassen, obwohl er zuvor angeordnet hĂ€tte, dass sich ausschlieĂlich die GeschĂ€ftsleitung oder ihr PR Beauftragter öffentlich zur Causa Ă€uĂern dĂŒrfe.
Der Betriebsrat behauptete unrichtigerweise gegenĂŒber den VN, ich hĂ€tte im Sommer 2015 anlĂ€sslich einer Betriebsversammlung die Aussage gemacht, eine Lösung fĂŒr die Verwertung von GĂ€rresten sei der Einbau in einen Damm am Standort Königswiesen. Klaus HĂ€mmerle hat diese Aussage unreflektiert und ohne Einholung einer Stellungnahme von mir in der Samstagsausgabe der VN vom 2. April 2016 abgedruckt. Damit war in aller Ăffentlichkeit der Schuldige und der Urheber fĂŒr den âUmweltskandalâ gefunden. Seither war ich in der öffentlichen Wahrnehmung Vorarlbergs gröĂter UmweltsĂŒnder, der sich mit hinterzogenen MĂŒllabgaben die Taschen fĂŒllt.
Besonders verwerflich war die Tatsache, dass Klaus HĂ€mmerle (VN) mir vor Erscheinen des Artikels keinerlei Möglichkeit eingerĂ€umt hat, den Anschuldigungen etwas zu entgegnen, um eine Stellungnahme aus meiner Sicht abzugeben. HĂ€mmerle lieĂ mich abblitzen und begrĂŒndete dies damit, er habe den Artikel bereits fertig geschrieben, und er sei dazu nicht bereit, noch etwas daran zu Ă€ndern. Er werde am Ende des Artikels ohnehin die Unschuldsvermutung anfĂŒhren. Wenn ich aber wolle, könne ich, nachdem der Artikel am Samstag erschienen sei, ja die darauffolgende Woche dazu Stellung nehmen. Ich ahnte Schlimmes, doch meine kĂŒhnsten Erwartungen wurden bei weitem ĂŒbertroffen.
Martin Bösch wird fĂŒr die illegale Entsorgung und fĂŒr die allgemeine Krise verantwortlich gemacht. Es sei die Idee von Martin Bösch gewesen.
Zitat Vorarlberger Nachrichten, 2. April 2016
Noch bevor die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen aufgenommen hat und noch bevor die Behörden den ersten Zeugen oder Beschuldigten in der Sache einvernommen haben, drĂ€ngte sich die VN in die Rolle des Richters. Der Boulevard fĂ€llte am 2. April 2016 bereits sein Urteil in der Causa HĂ€usle und veröffentlichte sinngemĂ€Ă: Martin Bösch ist der Schuldige.
Gottlob ist das LĂŒgengebilde vor Gericht mittlerweile eingestĂŒrzt, die konkreten Anschuldigungen, ich hĂ€tte Anordnungen zu kriminellen GelĂ€ndeverfĂŒllungen getroffen und davon gewusst, wurden zurĂŒckgenommen und sĂ€mtliche VorwĂŒrfe mir gegenĂŒber lösen sich in Luft auf.
Dennoch hat der VN Artikel die darauffolgenden Ermittlungen, die Zeugenaussagen und schlieĂlich die Anklage massiv beeinflusst. Ein pikantes Detail am Rande: In einem Telefonat, am 5. April 2016, habe die leitende StaatsanwĂ€ltin gegenĂŒber Rechtsanwalt, Dr. Albert Heiss, erklĂ€rt, dass ihr damaliger Kenntnis- und Ermittlungsstand ausschlieĂlich aus den medialen Berichterstattungen entnommen sei. Kein Wunder also, wenn die Ermittlungsarbeit der Behörden nur noch einseitig in Richtung Untermauerung der von den VN bereits beantworteten Schuldfrage von Martin Bösch ging.
Diese falsch ausgelegte FĂ€hrte (von wem und aus welchem Grund auch immer sie platziert wurde) war die Ursache dafĂŒr, dass gegen Wieland Hofer und mich als ehemalige HĂ€usle GeschĂ€ftsfĂŒhrer ein Strafverfahren eingeleitet und letztlich Anklage erhoben wurde.
Zum Thema âmediale Vorverurteilungâ erschien ĂŒbrigens vor wenigen Wochen ein bemerkenswerter Artikel in der Neuen ZĂŒrcher Zeitung (NZZ). Siehe dazu den folgenden Auszug aus dem NZZ Artikel, vom 9. Sept. 2019 (von Rainer Stadler):
Informationsanbieter sind aus rechtlichen und ethischen GrĂŒnden dazu verpflichtet, sorgfĂ€ltig vorzugehen, wenn sie Personen wegen angeblicher Rechtsverletzungen ins Rampenlicht stellen. Besonders im Fall von schwerwiegenden VorwĂŒrfen besteht ein erhebliches Risiko, dass an den namentlich und bildlich zur Schau Gestellten etwas hĂ€ngen bleibt, auch wenn diese spĂ€ter freigesprochen werden. GrundsĂ€tzlich ist es darum nicht legitim, die Beschuldigten in Berichten kenntlich zu machen. Es gibt jedoch Ausnahmen â vor allem in Situationen, in denen eine Person des öffentlichen Lebens in den Fokus des Interesses gerĂ€t.
Ob ein öffentliches Interesse vorliegt, ist allerdings hĂ€ufig eine Ermessenssache. Die Antwort darauf hĂ€ngt oft nicht zuletzt von den geschĂ€ftlichen Interessen des Medienanbieters ab. Am Boulevard orientierte Redaktionen neigen zu groĂzĂŒgigen Interpretationen, denn sie leben vom Verkauf privater oder gar intimer Informationen ĂŒber prominente und weniger prominente Personen. Das Private zĂ€hlen sie zu ihrem Jagdgebiet. Boulevardmedien werden denn auch von medienethischen Organen regelmĂ€Ăig wegen publizistischer Ăbergriffe gerĂŒgt. Vor dem Richter mĂŒssen sie ebenfalls öfters antraben.
Traditioneller orientierte Informationsvermittler operieren zwar zurĂŒckhaltender. Im Zeichen des Medienwandels werden die Hausregeln aber generell lockerer. Ob jemand ins Licht der Ăffentlichkeit gezerrt werden darf, hĂ€ngt im Weiteren von der Schwere einer allfĂ€lligen Tat ab.
Redaktionen sind darum umso mehr verpflichtet, verantwortungsbewusst mit heiklen Informationen umzugehen. GrundsĂ€tzlich empfiehlt es sich, bei der Publikation des Namens und Bildes eines VerdĂ€chtigten Ă€uĂerst zurĂŒckhaltend zu bleiben. Eine Veröffentlichung drĂ€ngt sich eigentlich nur auf, wenn dadurch die Allgemeinheit vor weiteren Untaten geschĂŒtzt werden könnte.
Bei der Frage, ob eine Person in der öffentlichen SphĂ€re ausgestellt werden darf, geht es nicht nur um ein Ja oder ein Nein, sondern auch um das Wie. Es kommt auf den Umfang und die LautstĂ€rke der Berichterstattung an. Ob die Information auf einer Titelseite und mit groĂem Bild oder auf einer hinteren Seite als kleinere Meldung erfolgt, macht einen medienethisch wichtigen Unterschied aus. Zwingend ist es, dem Betroffenen Gehör zu gewĂ€hren.
Die FragwĂŒrdigkeit einer sensationalistischen Darstellung lĂ€sst sich im Ăbrigen nicht dadurch beseitigen, dass am Schluss eines Artikels kurz die Unschuldsvermutung ausgesprochen wird. In solchen FĂ€llen gerĂ€t die an sich notwendige Formalie zum Feigenblatt (hier ist ein Link zum vollstĂ€ndigen Artikel).
Zum Ritual des SĂŒnders gehört auch die Reue. Ich bin schon mal gespannt, ob die VN im allgemeinen und Klaus HĂ€mmerle im speziellen nach Aufarbeitung der Causa HĂ€usle dieses Werkzeug in die Hand nehmen, um die unerfreuliche AffĂ€re abzuschlieĂen.