Zwei Jahre nach der Urteilsverkündung am Landesgericht Feldkirch hat nun auch der Oberste Gerichtshof meinen Freispruch in der Causa Häusle bestätigt. Die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft wurde vom OGH fulminant abgeschmettert. Damit ist das Urteil endgültig rechtskräftig. Fazit: alle Anschuldigungen und Unterstellungen, denen ich jahrelang ausgesetzt war, entbehren jeglicher Grundlage.
Auch das letzte Aufbäumen der Staatsanwaltschaft, mir als ehemaligem Geschäftsführer der Häusle GmbH die Anordnung illegaler Müllvergrabungen und wiederholte Steuerhinterziehung zu unterstellen, ging ins Leere. Allen voran die mit dem Fall befasste Anklägerin, StA Konstanze Manhart, konnte die Schlappe, die sie im November 2019 nach dem jahrelangen „Mammut Verfahren“ aufgrund meines Freispruches erleiden musste, nicht einfach so hinnehmen. Sie war es, die nach dem letzten Strohhalm griff, um beim OGH Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil des Schöffensenats anzumelden. Warum?
Die Causa Häusle war wahrscheinlich der aufwändigste und teuerste Prozess, der am Landesgericht Feldkirch je geführt wurde. Scheinbar ein „Umweltskandal“ wie ihn das Land noch nie gesehen hatte, gewerbsmäßige Steuerhinterziehung in Millionenhöhe, vier Jahre Vorermittlungen, tausende Seiten Akten, teure Expertengutachten, 10 Angeklagte, 20 Prozesstage in der Hauptverhandlung und ein Hauptangeklagter, der von den VN schon im Vorfeld schuldig gesprochen wurde. Hier mussten Köpfe rollen, vor allem aber der des Hauptangeklagten und Häusle Geschäftsführers Martin Bösch.
Der vom Vorsitzenden, Richter Andreas Böhler, akribisch geführte Prozess brachte jedoch nach wenigen Prozesstagen die Wahrheit ans Licht. Bösch hat sich rein gar nichts zu Schulden kommen lassen, keine Steuern hinterzogen, keine Anordnungen zu illegalen Müllvergrabungen erteilt und ein „Umweltskandal“ war es auch nicht, denn ein Schaden für die Umwelt ist definitiv nicht entstanden. Äußerst peinlich für die Staatsanwaltschaft. Denn eine Anklage erheben und ein (teurer) Prozess soll nur dann geführt werden, wenn es mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Verurteilungen kommt.
Um ihr Gesicht nicht komplett zu verlieren, blieb der Staatsanwaltschaft nur noch ein Rechtsmittel übrig: der Gang zum OGH, um Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Urteil des Hauptangeklagten Bösch anzumelden. Aber was ist eigentlich eine Nichtigkeitsbeschwerde? In einer Nichtigkeitsbeschwerde kann nicht das Urteil des Schöffensenates an sich, das heißt mein Freispruch angefochten werden, sondern eigentlich nur „formale“ Fehler die zu diesem Urteil geführt haben. Wenn vom OGH tatsächlich derartige „Formalfehler“ in der Prozessführung festgestellt werden, dann ginge es zurück zum Start. Das hieße, die Hauptverhandlung hätte neu geführt werden müssen.
Beim Erstangeklagten handelt es sich um einen fachkundigen, leistungsorientierten, zahlenversierten, sehr eloquenten und intelligenten Betriebswirt […] Zu seiner Kenntnis um konsenwidrige Vorgänge (Müllvergrabungen) und zur vorsätzlichen Begehung der inkriminierten Vergehen der Abgabenhinterziehung waren Negativfeststellungen zu treffen […] Martin Bösch wird von der Anklage gem. § 214 Abs 2 FinStrG freigesprochen. Gemäß § 390 Abs 1 StPO trägt die Kosten der Bund.
Auszug aus dem 220 Seiten starken Urteil des Vorsitzenden Mag. Andreas Böhler vom 28. Nov. 2019
Bei den Juristen, die der Hauptverhandlung beigewohnt haben, löste die Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft nur Kopfschütteln aus. Sie interpretierten es als reinen Akt der Verzweiflung, damit man den Anklageführern nicht vorwerfen könne, in diesem Aufsehen erregenden Prozess nicht alle Rechtsmittel ausgeschöpft zu haben. Alle Juristen waren sich einig: die Hauptverhandlung wurde mustergültig geführt, das 220 Seiten starke Urteil ist wasserdicht, am Freispruch wird sich nichts ändern, nur der Zeitraum bis zur Rechtskraft wird ein längerer.
Nun, zwei Jahre hat es gedauert, bis der (überlastete) OGH die Sachlage geprüft und seinen Beschluss erwartungsgemäß gefasst hat. Spruch des OGH: Die Nichtigkeitsbeschwerde wird abgewiesen.
Mein Dank gilt meiner Familie, die in der schweren Zeit zu mir gestanden ist und meinem treuen Freund und Rechtsanwalt, Dr. Gerhard Müller, der mir heute die gute Nachricht vom OGH übermittelt hat. Ich freue mich jetzt auf die erste, richtig unbeschwerte Adventszeit seit über 6 Jahren.