Wie alles begann
und Wissenswertes zum Fall.
Am 11. März 2016 meldet sich ein anonymer Anrufer per Wertkartenhandy beim Amt der Vorarlberger Landesregierung. Er outet sich als Spaziergänger und bringt zur Anzeige, dass auf dem Areal des Umweltdienstleisters Häusle Erdarbeiten im Gange seien. Dabei trete mit Kunststoffschnipseln vermischte Erde zum Vorschein, so der anonyme Anrufer. Er habe dies bei einem Spaziergang beobachtet und sogar Bilder davon geknipst.
Mehrere Lokalaugenscheine und Untersuchungen bestätigen schließlich, dass in einen Erdwall einige hundert Kubikmeter an sogenannten Gärresten aus der Biomüll-Verwertung beim Bau eines Lärmschutzwalles vergraben wurden. Diese Gärreste bestehen zwar hauptsächlich aus Kompost (verrottete Küchen- und Grünabfälle) und nur zu einem ganz geringen Anteil aus zerschredderten Plastiksäcken (in welchen der kommunale Biomüll unglücklicherweise gesammelt wird). Trotzdem hätte dieser mit Kunststoffschnipseln vermengte Kompost ohne Vorbehandlung nicht in einen Erdwall verbaut werden dürfen.
Die sinnvollste Verwertung
🌻 Ein gangbarer Verwertungsweg für diese unbehandelten Gärreste ist die Verbringung als Brennstoff in eine geeigneten Müllverbrennungsanlage. Die ideale und ökologisch sinnvollste Verwertung ist allerdings die stoffliche Nutzung der Organik als Qualitätserde und die des Kunststoffanteiles als Ersatzbrennstoff. Dies setzt jedoch eine Vorbehandlung voraus, bei der die Gärreste getrocknet, gesiebt und vom Kunststoff getrennt werden. Der ausgesiebte organische Anteil wird schließlich als Kompost zertifiziert und eignet sich für den Landschaftsbau. Der separierte Kunststoff wird als Ersatzbrennstoff in Industrie-Feuerungsanlagen eingesetzt.
Durch diese Art von Geländeverfüllungen und Ablagerungen hat zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung für Boden, Wasser, Flora, Fauna oder gar Menschen bestanden.
Weitere Vorfälle im Zeitraum 2005 - 2015
😕 Die Vorkommnisse rund um den Lärmschutzdamm haben uns als damalige Eigentümer der Häusle GmbH veranlasst, in Abstimmung mit den Behörden das gesamte Areal (rund 33 Hektar) zu untersuchen. Wir wollten prüfen, ob es in der Vergangenheit zu weiteren konsenswidrigen Ablagerungen gekommen ist. Das Untersuchungsergebnis war unerfreulich: Im Zeitraum von wahrscheinlich 2005 bis 2015 gab es angeblich 8 weitere ähnlich gelagerte Vorfälle. Gemäß Ermittlungsunterlagen seien bei Bau- oder Erdarbeiten an unterschiedlichsten Stellen des Häusle Areals Verfüllungen mit dafür nicht bestimmten Materialen bewerkstelligt worden. Die innerhalb von 11 Jahren unerlaubt verbaute Menge an Gärresten und verunreinigten mineralischen Altstoffen betrage mindestens 8.100 to.
0,3 Prozent der Gesamtmenge
🔎 Das ist auf den ersten Blick eine beträchtliche Menge. In Anbetracht der Tatsache, dass bei Häusle in Lustenau in der Vergangenheit jährlich rund 250.000 to Alt- und Wertstoffe übernommen, verarbeitet und einer Verwertung zugeführt wurden, das sind 1.000 to pro Arbeitstag oder 2,75 Millionen Tonnen in 11 Jahren, relativieren sich jedoch jene 8.100 to, die angeblich an den offiziellen und kontrollierten Verwertungswegen vorbeigegangen sind. Nämlich 0,3% der Gesamtmenge.
Keine Umweltschäden - Fundstellen saniert
👍 Analysen und Untersuchungen von Umweltsachverständigen belegen, dass durch die entdeckten Ablagerungen zu keinem Zeitpunkt eine Gefährdung für Boden, Wasser, Luft, Fauna, Flora oder gar Menschen bestanden hat und diese auch keine Umweltschäden nach sich ziehen. Im Resumée des von Amts wegen beauftragten Umweltgutachtens heißt es: ausgehend von der Gesamtbelastung des Areals durch die intensive abfallwirtschaftliche Nutzung während der vergangenen Jahrzehnte seien die Umweltauswirkungen, die von den illegalen Ablagerungen ausgehen, von geringer Signifikanz. Die Gefahr der Verfrachtung von Schadstoffen sei relativ gering.
Ungeachtet dessen hat die Firma Häusle gleich nach Bekanntwerden der Causa alle konsenswidrig abgelagerten Stoffe ausgegraben, einer ordnungsgemäßen Verwertung zugeführt und die betroffenen Fundorte nachhaltig saniert.