

đ Es macht den Anschein, dass ich im April 2016 nach Bekanntwerden von angeblichen GelĂ€ndeverfĂŒllungen im HĂ€usle Areal, den Ermittlungsbehörden als ĂbeltĂ€ter prĂ€sentiert werden sollte. Schnell einen Schuldigen benennen, damit Ruhe einkehrt, war wohl das Ziel der eingesetzten âTask Forceâ. Ihr Objekt der Begierde sollte offenbar Martin Bösch sein. Die dafĂŒr gewĂ€hlte Methode ist Ă€uĂerst zweifelhaft und tritt unsere rechtsstaatlichen Prinzipien mit FĂŒĂen. Angeblich seien eingeschĂŒchterte HĂ€usle Mitarbeiter von der âTask Forceâ dazu animiert worden, mich als frĂŒheren GeschĂ€ftsfĂŒhrer zu diskreditieren und den Behörden ans Messer zu liefern.
Habermann versprach den Behörden volle Kooperation und uneingeschrĂ€nkte AufklĂ€rung. Dazu lud er Mitarbeiter zu internen, investigativen AufklĂ€rungsgesprĂ€chen, ermunterte diese zur aktiven Mitarbeit. Alle Wahrnehmungen und auch GerĂŒchte sollen bereitwillig dargelegt werden, damit man der Sache lĂŒckenlos auf die Spur komme. Bei diesen internen Einvernahmen wurde angeblich der Eindruck erweckt, dass den befragten Mitarbeitern nichts passiere, wenn sie entsprechend auskunftsfreudig seien.
Der Zehntangeklagte, ein ehemaliger HĂ€usle Betriebsmitarbeiter, erklĂ€rte dazu in der Hauptverhandlung: âThomas Habermann sagte damals zu uns, wenn wir eine Aussage machen wĂŒrden, könne uns nichts passieren. Obwohl mir das damals zugesichert wurde, sitze ich heute als Angeklagter vor Ihnen.â
Habermann relativierte im Zeugenstand, dass er den Mitarbeitern nur versicherte, ihren Arbeitsplatz nicht zu verlieren. Man werde sie nicht vorverurteilen, aber strafrechtliche Folgen hĂ€tte er selbstverstĂ€ndlich nicht ausschlieĂen können.
Bei den Verhören ist dem befragten Mitarbeiter ein vier Mann starkes Einvernahmeteam, die sogenannte âTask Forceâ, gegenĂŒber gesessen. Diese Sondereinheit zur Aufarbeitung der VorfĂ€lle war besetzt mit Thomas Habermann, einem oder zwei von Loacker empfohlenen RechtsanwĂ€lten, dem Legal Counsel von Loacker und einem ProtokollfĂŒhrer. Der jeweils Befragte wurde dabei weder anwaltlich vertreten, noch ĂŒber Zeugen- oder Beschuldigtenrechte aufgeklĂ€rt und auch nicht darauf aufmerksam gemacht, dass er sich selbst nicht belasten mĂŒsse. Der frĂŒhere COO interpretierte das damals so: âWenn bei diesen GesprĂ€chen ein Anwalt (von HĂ€usle/Loacker) anwesend war und uns zuvor versichert wurde, uns könne nichts passieren, wenn wir kooperativ seien, dann wĂŒrde dieser bestimmt auch in weiterer Folge unsere Interessen wahren.â
Die Task Force holte zwar die Zustimmung der Befragten ein, dass ein Einvernahmeprotokoll verfasst werden dĂŒrfe und forderte sie auf, dieses zu unterfertigen. Was den befragten Personen jedoch verheimlicht worden sei, ist die Tatsache, dass die Protokolle der Staatsanwaltschaft und den ermittelnden Behörden ausgehĂ€ndigt und somit Teil des offiziellen Ermittlungsaktes werden.
Hinsichtlich der Art und Weise der GesprĂ€chsfĂŒhrung stehen erschreckende Aussagen im Raum. Ein Angeklagter erklĂ€rt, dass Thomas Habermann die Interviews mit der „Task Force“ in eine bestimmte Richtung gedrĂ€ngt habe. Mit Richtung meine er, dass es um eine möglichst starke Diskreditierung des Mag. Martin Bösch ging. Bei diesem Interview mit der Task Force wurden einem die Fragen und Antworten in den Mund gelegt. Der ehemalige abfallrechtliche GeschĂ€ftsfĂŒhrer bestĂ€tigt diese AusfĂŒhrungen: âIch wĂŒrde schon sagen, dass im Zuge dieses âFrage-Antwort-Spielsâ in eine gewisse Richtung gelenkt wurde.â
Angeblich habe Habermann massiven Druck auf den ehemaligen Betriebsleiter und COO ausgeĂŒbt, wobei immer wieder ein möglicher Jobverlust im Raum gestanden sei. Er sei ein âwillfĂ€hriges Werkzeugâ des Thomas Habermann gewesen. Dieser habe um sich ein âSchattenkabinettâ gebildet und Teil seiner Taktik wĂ€re es gewesen, Martin Bösch innerhalb des Unternehmens zu diskreditieren. Dabei habe er kein Erbarmen gekannt und ihm sei jedes Mittel recht gewesen. Habermann beschwichtigt. Es könne schon sein, dass sich der ehemalige COO âunter Druck fĂŒhlteâ. Das habe aber damit zu tun gehabt, dass er mit seiner Arbeitsweise nicht zufrieden gewesen sei.
Dass Bösch im besonderen Fokus der âTask Forceâ und von Habermann gestanden hat, zeige sich auch darin, dass Habermann, ohne PrĂŒfung des Wahrheitsgehaltes, den ermittelnden Behörden ein scheinbar brisantes Dokument ausgehĂ€ndigt hat. Dieses sollte belegen, dass Bösch bereits im Jahr 2013 eine Anweisung zu illegalen VerfĂŒllungen gegeben habe. Es handelte sich um eine haltlose, aus der Luft gegriffene Unterstellung. Dennoch trug diese Unterstellung dazu bei, dass ich im Verfahren als Beschuldigter gefĂŒhrt wurde.
Damit aber nicht genug. Die einseitigen Ermittlungsergebnisseâ der Task Force sollten ihre Wirkung voll entfalten, indem man die Protokolle, gespickt mit Anschuldigungen, Vermutungen, GerĂŒchten und möglichen Verfehlungen der Staatsanwaltschaft bereitwillig zur VerfĂŒgung stellte. Gleichzeitig aber stellten die AnwĂ€lte der Task Force den Antrag, dass Martin Bösch und Wieland Hofer von der Akteneinsicht explizit ausgeschlossen werden. Das ist eine Beschneidung der Beschuldigtenrechte, wie man sie maximal aus einer Bananenrepublik kennt. Habermann sagt im Zeugenstand, das sei nicht seine Idee gewesen. Die Loacker AnwĂ€lte hĂ€tten diese Vorgehensweise empfohlen.