

🙁 Der wohl umstrittenste Vorfall der gesamten Umweltcausa betrifft den „Maisacker“ (siehe Bild oben). Die Anklage wirft den Beschuldigten allen Ernstes vor, in den Jahren 2010 oder 2011 auf einer Fläche von 25.000 m² Grünland insgesamt 10.717 to an Straßenkehricht und Kanalräumgut vergraben zu haben. Erstaunlich dabei ist jedoch die Tatsache, dass man bei den Sanierungsarbeiten gar keinen Straßenkehricht oder Kanalräumgut gefunden habe. Wie passt das zusammen?
Offenbar müssen falsche Behauptungen nur oft genug als Tatsache wiederholt werden, damit diese zur trügerischen Wahrheit mutieren. Am 29. März 2016 war es Thomas Habermann, temporärer Häusle Geschäftsführer, der auf einer eilig einberufenen Pressekonferenz zum aktuellen „Müllskandal“ den erwartungsfrohen Journalisten berichtete, er sei bei internen Nachforschungen über die Osterfeiertage auf illegal vergrabenen Straßenkehricht gestoßen. Er habe in Eigeninitiative auf einem Maisacker im Häusle Areal mit einem Bagger zwei Schürfschlitze graben lassen und dabei sei im Bodenprofil eine dunkle Erdschicht erkennbar gewesen (siehe untenstehendes Bild). Es handle sich um konsenswidrig verfüllten Straßenkehricht und Kanalräumgut. Somit war das Faktum geschaffen.

Was ist Straßenkehricht und Kanalräumgut?
Straßenkehricht ist eine organisch/mineralische Abfallfraktion, die mit Kehrmaschinen auf befestigten Fahrbahnen aufgenommen wird. Kanalräumgut ist nichts anderes wie Straßenkehricht, nur mit dem Unterschied, dass dieses bei Regen in die Kanalisation gespült wird und mit Kanalräumfahrzeugen aus den Straßenschächten abgesaugt wird.
Wesentliche Bestandteile beider Fraktionen sind Kieselsteine (Streusplitt) und Blätter.
Die Pressemeldung Habermanns verbreitete sich wie ein Lauffeuer über sämtliche lokale Medien. In der öffentlichen Wahrnehmung und bei den ermittelnden Behörden bestand seither kein Zweifel, dass bei Häusle mehrere Tausend Tonnen Straßenkehricht und Kanalräumgut im Maisacker vergraben worden sind.
Einige Zeit später wurden auf dem gesamten Häusle Areal hunderte von Erkundungsbohrungen durchgeführt, um allenfalls weitere konsenswidrige Verfüllungen aufzuspüren und den Boden auf mögliche Umweltbelastungen zu untersuchen. Bei diesen Erkundungsbohrungen wurde definitiv kein Straßenkehricht und kein Kanalräumgut gefunden. Und auch keine weiteren konsenswidrigen Verfüllungen. Durch die Analyse der Bohrkerne wurde lediglich festgestellt, dass auf dem Maisacker punktuell (nicht flächendeckend) die Grenzwerte für Kohlenwasserstoffe überschritten worden sein sollen. Diese deuten darauf hin, dass an manchen Stellen möglicherweise mineralölhaltige Stoffe oder Abwässer ins Erdreich gelangt sein könnten. Herkömmlicher Straßenkehricht und Kanalräumgut würden, laut Analyselabor, keine derartige Grenzwertüberschreitung von Kohlenwasserstoffen bewirken.
Im Zusammenhang mit dem Maisacker wirft uns die Anklägerin konkret vor, für 10.717 Tonnen konsenswidrig verfülltem Straßenkehricht/Kanalräumgut rund 930.000 € an Altlastenbeiträgen vorsätzlich hinterzogen zu haben. Abgesehen davon, dass diese Menge völlig aus der Luft gegriffen ist, gleicht diese Vorgehensweise einer Mordanklage ohne Leiche. Man stelle sich vor, auf einer Liegenschaft findet man eine mehrere Jahre alte Blutspur, aber keine Leiche und aufgrund dieser Blutspur wird gegen Eigentümer der Liegenschaft eine Mordanklage erhoben. Das ist doch absurd, oder?
Spannend wird es nun, wenn der Umweltsachverständige im Gerichtssaal zu Wort kommt. Seine Expertise wird uns möglicherweise erklären, wodurch diese erhöhten Kohlenwasserstoffwerte hervorgerufen worden sein könnten. Nachvollziehbare Gründe dafür muss es ja wohl geben. Ob damit jedoch eine strafbare Handlung verbunden war, ist aus heutiger Sicht nicht erkennbar.