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🙁 In den Vorarlberger Nachrichten stand zu lesen, ich hĂ€tte auf einer Betriebsversammlung, im Beisein von 30 Mitarbeitern, das VerfĂŒllen von unbehandelten GĂ€rresten in einen Damm als legale Verwertungsmöglichkeit prĂ€sentiert. FĂŒr wie bescheuert hĂ€lt mich die Welt eigentlich?

In der Zwischenzeit ist diese Vorhaltung ausgerĂ€umt. Sowohl der ehemalige Betriebsleiter, der die illegale VerfĂŒllung des LĂ€rmschutzdammes zugegeben hat, als auch der frĂŒhere abfallrechtliche GeschĂ€ftsfĂŒhrer und ein Baggerfahrer haben den Vorwurf in der Hauptverhandlung zur Causa entkrĂ€ftet. Die beiden HĂ€usle Betriebsmanager geben unisono zu Protokoll, dass ich (Bösch) eine derartige Aussage nie getroffen habe. Ebenso wenig hĂ€tte ich jemals eine Anordnung zur illegalen Deponierung von AbfĂ€llen erteilt, so die beiden Mitangeklagten.

Erstaunlich ist in diesem Zusammenhang, dass der ehemalige Betriebsleiter vor Gericht bestĂ€tigt, er habe sich bei seinen Einvernahmen im Ermittlungsverfahren auf den besagten VN Artikel vom 2. April 2016 gestĂŒtzt. „Dieser VN Bericht hat ja damals eingeschlagen wie eine Bombe und stellte in weiterer Folge eine Wissensquelle von mir dar“, erklĂ€rte der Drittangeklagte in der Hauptverhandlung.

Wie es auf der Mitarbeiterversammlung tatsÀchlich war

AnlĂ€sslich dieser Betriebsversammlung im Sommer 2015 hat mir der Betriebsratsvorsitzende, GĂŒnter T., die Frage gestellt, welche Verwertungsmöglichkeiten es fĂŒr den bestehenden Lagerbestand an GĂ€rresten eigentlich gĂ€be. Dazu habe ich Herrn T. und den Anwesenden erklĂ€rt, dass es konkret drei verschiedene Alternativen gibt:

  1. Verbringung von unbehandelten GĂ€rresten in die thermische Verwertung (MĂŒllverbrennung) – einen diesbezĂŒglichen Rahmenvertrag ĂŒber 5.000 to habe ich zum Zeitpunkt der besagten Betriebsversammlung mit dem ZAV (ZĂŒricher Abfallverband) bereits ausverhandelt und persönlich unterfertigt.
  2. Verbringung von getrockneten, unbehandelten GĂ€rresten als Ersatzbrennstoff in ein Zementwerk – dazu wurden im FrĂŒhjahr 2015 bereits Versuchslieferungen gemacht und vom Abnehmer (Holcim) Interesse bekundet. RegelmĂ€ĂŸige Lieferungen könnten ab Herbst 2015 gemacht werden. Voraussetzung dafĂŒr: die GĂ€rreste mĂŒssen getrocknet werden.
  3. Die GĂ€rreste trocknen und in einem weiteren Verarbeitungsschritt absieben, sichten, kompostieren – das heißt den feinen Organikanteil von Kunststoff und Grobanteil trennen, in weiterer Folge eine thermische Verwertung der aussortierten Kunststoffreste und die Nutzung des abgesiebten Feinanteiles als Erde fĂŒr den Landschaftsbau, Voraussetzung dafĂŒr: Zertifizierung als Kompost – diese aus den GĂ€rresten gewonnene Komposterde könnte allenfalls auch im bestehenden Dammprojekt am Standort Königwiesen verfĂŒllt werden, eine diesbezĂŒgliche Genehmigung fĂŒr den Dammbau liege bereits seit Mai 2015 vor.

Im Vergleich dazu ist am 2. April 2016 nach einem Interview mit dem Betriebsratsvorsitzenden, GĂŒnter T., in den VN wortwörtlich zu lesen:

AnlĂ€sslich einer Betriebsversammlung im FrĂŒhjahr 2015 soll der damalige GeschĂ€ftsfĂŒhrer Martin Bösch circa 30 Mitarbeiter von HĂ€usle mit der Mitteilung ĂŒberrascht haben: „Ich habe eine Lösung gefunden, die Siebreste in den Damm mit einzubinden.“ Kurz darauf seien die aus der BiovergĂ€rung ĂŒbrig gebliebenen Plastikteilchen fachgerecht in Form eines dicken Kabels in den Damm eingearbeitet worden. HĂ€usle-Mitarbeiter hĂ€tten diese Arbeit im Wissen durchgefĂŒhrt, dass alles rechtens sei.

Dieser vielzitierte VN-Artikel gibt meine tatsachlichen AusfĂŒhrungen bei der betreffenden Betriebsversammlung vollkommen verstĂŒmmelt, verkĂŒrzt und inhaltlich falsch wieder.

  • meine tatsĂ€chlichen AusfĂŒhrungen auf der Mitarbeiterversammlung wurden völlig falsch zitiert, ich habe das in dieser von den VN veröffentlichten Art und Weise niemals gesagt
  • im VN Bericht gab es keinerlei Information darĂŒber, dass die GĂ€rreste vorbehandelt werden mĂŒssen; das hieße, zu trocknen, zu sieben und vom Kunststoff zu befreien
  • der Artikel gab keinen Hinweis darauf, dass es mein Ansinnen war, ausschließlich zertifizierten Kompost, der aus GĂ€rresten gewonnen wird, im Landschaftsbau (Damm) zu verwenden
  • es wurde auch nicht erwĂ€hnt, dass ich zum damaligen Zeitpunkt bereits einen Vertrag fĂŒr die thermische Verwertung von 5.000 to dieser GĂ€rreste in die Schweiz abgeschlossen hatte
  • es gab auch keinerlei Information darĂŒber, dass ich als weitere Verwertungsalternative angefĂŒhrt hatte, GĂ€rreste in getrocknetem Zustand als Ersatzbrennstoff in der Zementproduktion zu verwerten

Meinen wirklichen AusfĂŒhrungen zum Trotz wurden durch den VN Bericht vom 2. April 2016 scheinbare Fakten geschaffen, die im Zuge der Ermittlungsarbeit pausenlos wiederholt wurden und im Laufe der Zeit den trĂŒgerischen Schein von Wahrheit angenommen haben. Und wenn es die VN schreibt, muss es wohl so gewesen sein, oder?

Mittlerweile ist, Gott sei Dank, bewiesen, dass ich weder auf einer Betriebsversammlung empfohlen, noch sonst irgendwann eine Anweisung erteilt habe, AbfĂ€lle illegal im GelĂ€nde zu verfĂŒllen.

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