

đ In den Vorarlberger Nachrichten stand zu lesen, ich hĂ€tte auf einer Betriebsversammlung, im Beisein von 30 Mitarbeitern, das VerfĂŒllen von unbehandelten GĂ€rresten in einen Damm als legale Verwertungsmöglichkeit prĂ€sentiert. FĂŒr wie bescheuert hĂ€lt mich die Welt eigentlich?
In der Zwischenzeit ist diese Vorhaltung ausgerĂ€umt. Sowohl der ehemalige Betriebsleiter, der die illegale VerfĂŒllung des LĂ€rmschutzdammes zugegeben hat, als auch der frĂŒhere abfallrechtliche GeschĂ€ftsfĂŒhrer und ein Baggerfahrer haben den Vorwurf in der Hauptverhandlung zur Causa entkrĂ€ftet. Die beiden HĂ€usle Betriebsmanager geben unisono zu Protokoll, dass ich (Bösch) eine derartige Aussage nie getroffen habe. Ebenso wenig hĂ€tte ich jemals eine Anordnung zur illegalen Deponierung von AbfĂ€llen erteilt, so die beiden Mitangeklagten.
Erstaunlich ist in diesem Zusammenhang, dass der ehemalige Betriebsleiter vor Gericht bestĂ€tigt, er habe sich bei seinen Einvernahmen im Ermittlungsverfahren auf den besagten VN Artikel vom 2. April 2016 gestĂŒtzt. âDieser VN Bericht hat ja damals eingeschlagen wie eine Bombe und stellte in weiterer Folge eine Wissensquelle von mir darâ, erklĂ€rte der Drittangeklagte in der Hauptverhandlung.
AnlĂ€sslich dieser Betriebsversammlung im Sommer 2015 hat mir der Betriebsratsvorsitzende, GĂŒnter T., die Frage gestellt, welche Verwertungsmöglichkeiten es fĂŒr den bestehenden Lagerbestand an GĂ€rresten eigentlich gĂ€be. Dazu habe ich Herrn T. und den Anwesenden erklĂ€rt, dass es konkret drei verschiedene Alternativen gibt:
Im Vergleich dazu ist am 2. April 2016 nach einem Interview mit dem Betriebsratsvorsitzenden, GĂŒnter T., in den VN wortwörtlich zu lesen:
AnlĂ€sslich einer Betriebsversammlung im FrĂŒhjahr 2015 soll der damalige GeschĂ€ftsfĂŒhrer Martin Bösch circa 30 Mitarbeiter von HĂ€usle mit der Mitteilung ĂŒberrascht haben: âIch habe eine Lösung gefunden, die Siebreste in den Damm mit einzubinden.â Kurz darauf seien die aus der BiovergĂ€rung ĂŒbrig gebliebenen Plastikteilchen fachgerecht in Form eines dicken Kabels in den Damm eingearbeitet worden. HĂ€usle-Mitarbeiter hĂ€tten diese Arbeit im Wissen durchgefĂŒhrt, dass alles rechtens sei.
Dieser vielzitierte VN-Artikel gibt meine tatsachlichen AusfĂŒhrungen bei der betreffenden Betriebsversammlung vollkommen verstĂŒmmelt, verkĂŒrzt und inhaltlich falsch wieder.
Meinen wirklichen AusfĂŒhrungen zum Trotz wurden durch den VN Bericht vom 2. April 2016 scheinbare Fakten geschaffen, die im Zuge der Ermittlungsarbeit pausenlos wiederholt wurden und im Laufe der Zeit den trĂŒgerischen Schein von Wahrheit angenommen haben. Und wenn es die VN schreibt, muss es wohl so gewesen sein, oder?
Mittlerweile ist, Gott sei Dank, bewiesen, dass ich weder auf einer Betriebsversammlung empfohlen, noch sonst irgendwann eine Anweisung erteilt habe, AbfĂ€lle illegal im GelĂ€nde zu verfĂŒllen.