

☹️ Laut Anklage soll Häusle die Selbstbemessung von AlSAG-Beiträgen (Müllsteuer) im Zeitraum von 8-11 Jahren um 1,8 Mio Euro verkürzt haben. Die Rechnung, die die Anklägerin dazu aufstellt, ist ebenso einfach, wie falsch. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass für die Maximalmengen, die in sämtlichen Vorhaltungen angeführt sind, ein AlSAG-Beitrag von 87,00 € pro Tonne hätte abgeführt werden müssen. Nämlich 20.703 Tonnen multipliziert mit 87,00 Euro, das ergibt eine Abgabenverkürzung von 1,8 Mio Euro in 11 Jahren.
Aus den früheren Ausführungen in diesem Blog (siehe Zeitleiste & Mengenübersicht) geht hervor, dass die maximale Menge an Altstoffen, die für rechtswidrige Geländeverfüllungen im Zeitraum 2005 – 2015 verbaut worden sein sollen, 8.111 Tonnen beträgt. Und wenn der dafür relevante AlSAG-Beitrag tatsächlich mit 87,00 Euro/to bemessen wird, dann würde die Abgabenverkürzung 705.657 Euro ausmachen, also 1,1 Mio weniger wie die Anklage veranschlagt.
Das ist zugegebenermaßen noch immer eine schwindelerregende Summe und Du wirst Dich fragen, wie es sein kann, dass im Unternehmens-Controlling nicht auffällt, wenn 705.657 Euro an AlSAG-Beiträgen nicht entrichtet werden? Dafür gibt es zwei Gründe:
Ein AlSAG-Beitrag von 87,00 Euro pro Tonne kam in der Praxis und damit auch in der Unternehmensplanung nicht vor, weil Häusle seine Restabfälle nicht deponiert, sondern aus wirtschaftlichen Gründen ausschließlich thermisch beseitigt (8,00 € AlSAG/to) hat. Mit anderen Worten, es wird kontrolliert, ob 8,00 €/to entrichtet wurden und nicht, ob 87,00 €/to abgeführt wurden.
Seit Häusle die eigene Massenabfalldeponie nicht mehr befüllt, wurden die Restabfälle ausschließlich in Verbrennungsanlagen mit einem AlSAG-Beitrag von 8,00 Euro pro Tonne thermisch verwertet. Und zwar zwischen 70.000 to – 90.000 to pro Jahr. Ein Deponie-AlSAG von 87,00 Euro/to war in den Planungen des Managements überhaupt nicht vorgesehen. Und wenn Null Tonnen zu 87,00 Euro AlSAG geplant sind, zeigt das Kontrollsystem bei Null deponierten Tonnen zu 87,00 Euro ein „Grünes Licht“.
Wenn Deponierungen (oder Geländeverfüllungen) in den Häusle Wiegesystemen nicht ordnungsgemäß erfasst und dokumentiert werden, kann die Verwaltung dafür unmöglich Deponie-AlSAG-Beiträge bemessen und entrichten.
Das bedeutet konkret: wenn ein oder mehrere Betriebsmitarbeiter, die ausgewiesene Fachkräfte in der Entsorgungswirtschaft sind, im Verborgenen Abfälle unerlaubt deponieren und diese Abfallmengen nicht verwiegen, nicht dokumentieren und nicht an den Stoffstrom-Veranwortlichen melden, ist es für die Verwaltungsorganisation ein Ding der Unmöglichkeit, diese Mengen bei der Veranlagung der AlSAG-Abgaben zu berücksichtigen. Im AlSAG Berechnungssystem sind somit Null deponierte Tonnen hinterlegt, was logischerweise eine Null-Meldung für den Deponie-AlSAG-Beitrag nach sich zieht.
Lediglich diejenigen Mitarbeiter, die eine Abfallmenge am festgeschriebenen Erfassungs- und Kontrollsystem vorbeischmuggeln, diese somit nicht verwiegen, nicht melden und illegal deponieren, können wissen, dass folglich ein allfälliger Deponie-AlSAG nicht bemessen und entrichtet werden kann.
Für jene 8.111 to Altstoffe, die im Zeitraum 2005 – 2015 konsenswidrig bei Geländeverfüllungen vergraben worden sein sollen, hätten die AlSAG-Beiträge bei der üblichen und geplanten, thermischen Verwertungsweise 8,00 Euro/Tonne, also 64.888,00 € ausgemacht, und zwar in einem Zeitraum von 11 Jahren. Das sind rund 6.000,00 € pro Jahr, die im Controlling offenbar nicht „aufgepoppt“ sind. Im Vergleich dazu ist bekannt, dass Häusle in der Vergangenheit für die Abfallverwertung jährlich zwischen 500.000 € und 700.000 € an AlSAG Beiträgen an das Zollamt Wolfurt entrichtet hat. Die Unschärfe von jährlich etwa 6.000,00 Euro entspricht somit ca. 1% des gesamten Beitragsaufkommens?
Wenn im laufenden Managementbericht, das heißt im Soll-/Istvergleich der geplanten zu den entrichteten Altlastenbeiträgen eine Abweichung von 1% ausgewiesen ist, dann ist das für mich als Geschäftsführer ein Indiz dafür, dass wir uns im Plansoll befinden und keinesfalls ein Grund zur Annahme, dass jemand vielleicht einige 100 Tonnen Abfall am System vorbeigeschmuggelt haben könnte.
… Hätte Häusle jene 8.111 Tonnen Altstoffe, wie geplant, in die Müllverbrennung geführt, hätte das Unternehmen dafür knapp 65.000 € an Verbrennungs-AlSAG („Müllsteuer“) bezahlen müssen. Aufgrund der Vorhaltungen, dass diese Materialien jedoch im Häusle Areal illegal verfüllt (deponiert) wurden, steht der Vorwurf einer Abgabenhinterziehung von 1,8 Mio € Deponie-AlSAG („Müllsteuer“) im Raum.