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Verfüllung eines unbebauten Betriebsgrundstückes (Maisacker) mit Straßenkehricht und Kanalrückständen

😕 Die wohl kurioseste Vorhaltung der gesamten Causa betrifft den sogenannten „Maisacker“ auf dem Häusle Areal. Hier soll in den Jahren 2010 und/oder 2011 (der genaue Zeitraum ist nicht geklärt) eine beträchtliche Menge an entwässertem Kanalräumgut und Straßenkehricht ausgebracht worden sein.

Bei diesem „Maisacker“ handelt es sich um eine unbebaute Freifläche von mehr als 20.000 m² innerhalb des Firmenareals. Die Fläche wurde von Häusle in den Jahren 2007/08 erworben, um zukünftige Erweiterungsprojekte zu realisieren. Damit der Grund nicht brachliegt, hat Häusle diese 2 ha Land immer an Landwirte vergeben, damit sie die Fläche bewirtschaften und Futtermais oder Heu anbauen konnten.

Bodenuntersuchungen

Bei den Grabungen und Bodenuntersuchungen im Frühjahr 2016 sei unter der Grasnarbe teilweise eine dunkle Erdschicht erkennbar gewesen, die das Einbringen von Straßenkehricht/Kanalräumgut vermuten ließ. Wenigstens teilweise Grenzwertüberschreitungen bei Kohlenwasserstoffen ließen die Schlussfolgerung zu, dass möglicherweise mineralölhältige Abfälle oder Abwässer auf dem Maisacker ausgebracht worden sein könnten.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Grasnarbe und die oberste Schicht des Erdreichs abgetragen, Straßenkehricht und/oder Kanalräumgut ausgebracht und die Grasnarbe wieder aufgesetzt worden sei.

Menge ist unklar

Was die ausgebrachten Mengen an Straßenkehricht und Kanalräumgut betrifft, gibt es enorme Abweichungen in den Annahmen. Die Staatsanwaltschaft spricht von 10.700 to. Und zwar deshalb, weil dies exakt jener Menge an Erdreich entspricht, welche bei der Sanierung des Grundstückes im Sommer 2018 ausgetauscht wurde. Hier gilt jedoch zu beachten, dass der Mutterboden mit den allenfalls eingebrachten Materialen völlig durchmischt war und deshalb ein Vielfaches an Erdreich ausgebaut wurde, als ursprünglich auf den Maisacker eingebracht worden ist.

Wieso ist eine genaue Trennung nicht möglich?

Stellen Sie sich vor, Sie bewahren in einem Gefäß Kristallzucker auf und schütten versehentlich eine unbestimmte Menge feines Salz dazu. Nachdem Sie einige Zeit später einen Teelöffel „Zucker“ aus diesem Gefäß in Ihren Kaffee rührten, bemerkten Sie das Missgeschick. Hier muss wohl Zucker und Salz vermischt worden sein. Und nun versuchen Sie bitte, das Salz vom Zucker zu trennen und eine verlässliche Aussage darüber zu machen, wieviel Salz in dem Gefäß enthalten war?

Sachverständiger spricht von 2.750 to

Die Sachverständigen-Analyse, die im Zuge der Untersuchungen, gemacht worden ist, spricht von mutmaßlich 2.750 to an Straßenkehricht/Kanalräumgut, welches wahrscheinlich ausgebracht worden sei. Diese Menge ließe sich dahingehend zumindest theoretisch erklären, wenn man davon ausgeht, dass das tatsächliche Gesamtaufkommen von entwässertem Straßenkehricht/Kanalräumgut in den Jahren 2010/11 etwa 2.700 to betrug. Aber auch eine Ausbringungsmenge von 2.700 to übersteigt meine Vorstellungskraft in allen Maßen.

Die Staatsanwaltschaft führt in Sachen „Umweltgefährung Maisacker“ drei Beschuldigte, die die Vorwürfe allesamt von sich weisen.

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