😕 1.277 to Sieb- oder Gärreste aus der Biomüllverwertung sollen im Zeitraum 2006 bis spätestens Sommer 2008 bei der Errichtung eines Sicht- und Lärmschutzwalls südlich der Massenabfalldeponie verbaut worden sein. Der genaue Zeitpunkt der Errichtung dieses „Urdammes“ war in den Voruntersuchungen nicht mehr nachvollziehbar.
Ebenso wenig konnte erhoben werden, welche Personen den Bau angeordnet oder durchgeführt haben. Obwohl von derartigen Sieb- und Gärresten aus der Biomüllverwertung keinerlei Umweltgefahr ausgeht, gab es für deren Verwendung als Schüttmaterial zum Bau eines Dammes keine Genehmigung.