(8) Biogasanlage
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Gärreste in Geovlies verpackt und in Erdwall verfüllt

😕 Der unmittelbare Anlassfall für das Bekanntwerden von konsenswidrigen Abfallablagerungen auf dem Häusle Areal war der sogenannte „Neue Damm“. Ein Sicht- und Lärmschutzwall, bei dessen Errichtung im August 2015 anstelle von Bodenaushub insgesamt 786 to Gärreste eingebaut worden sein sollen.

In einem Geovlies verpackt, habe man die Gärreste in den Kern des Dammes verfüllt. Die Abdeckung der Oberfläche sei schließlich mit Bodenaushub vorgenommen worden, sodass die Gärreste von außen nicht erkennbar waren. Die Bauarbeiten hätten Häusle Betriebsmitarbeiter an ein externes Erdbewegungsunternehmen vergeben und mit diesem gemeinsam durchgeführt.

heftige Unterstellung

Ein damals leitender Betriebsmitarbeiter zeigt sich für den Bau, für die Auftragsvergabe und somit für die Verfüllung des Dammes mit Gärresten umfassend geständig. Er relativiert sein Fehlverhalten jedoch und belastet mich als damaligen Geschäftsführer, indem er behauptet, ich hätte diese Idee zur Verfüllung dieses Lärmschutzdammes mit Gärresten auf einer Betriebsversammlung als Verwertungslösung für Gärreste präsentiert und somit quasi die Anweisung an ihn erteilt, dies auch umzusetzen.

keine Anordnung erteilt

Selbstverständlich habe ich eine solche absurde Idee niemals auf einer Mitarbeiterversammlung präsentiert, noch eine derartige Anweisung erteilt. Bereits unmittelbar nach Bekanntwerden von unerlaubten Geländeverfüllungen im April 2016 habe ich mich dazu in einer öffentlichen Stellungnahme geäußert. Und an ihrem Inhalt hat sich bis heute nichts geändert:

Ich habe zu keinem Zeitpunkt eine illegale Deponierung von Gärresten oder sonstigen Reststoffen in Auftrag gegeben oder angeordnet. Ich hatte keinerlei Kenntnis davon, dass während meiner Zeit als Häusle Geschäftsführer Materialien illegal deponiert oder vergraben wurden.

Die Behauptung, ich hätte auf einer Mitarbeiterversammlung eine illegale Lösung zum Einbau von unbehandelten Gärresten in einen Erdwall vorgeschlagen, ist unerhört. Das ist eine reine Schutzbehauptung des geständigen Betriebsmitarbeiters, der damit sein Fehlverhalten relativieren will.

Martin Bösch

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